Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
22.09.1999 bis 31.12.2002 — BGBl. II Nr. 349/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 222.09.199931.12.2002 BGBl. II Nr. 349/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

F&E-Erhebungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

22.09.1999BGBl. II Nr. 349/1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Beachte

Gemäß Paragraph 73, Absatz 3, des Bundesstatistikgesetzes 2000, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, außer Kraft getreten.

Text

Anhang römisch zwei

Für Erhebungseinheiten gemäß Paragraph 3, Absatz 2 bis 7 sind folgende Merkmale zu erheben:

  1. Ziffer eins
    Allgemeines:
    1. Litera a
      Name (Bezeichnung)
    2. Litera b
      Anschrift
    3. Litera c
      Rechtsform
    4. Litera d
      Leiter der Erhebungseinheit (Vor- und Zuname; Titel:
      Funktionsbezeichnung, Amtstitel, Akad. Grad)
    5. Litera e
      hauptsächliche Arbeitsgebiete nach Wissenschaftszweigen

  1. Ziffer 2
    Forschungsschwerpunkte oder Forschungsprojekte, gegliedert nach:
    1. Litera a
      sozio-ökonomischen Zielsetzungen
    2. Litera b
      Forschungsarten (Grundlagenforschung, angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung)
    3. Litera c
      Gewicht der einzelnen Schwerpunkte oder Projekte im Rahmen der gesamten Forschungstätigkeit der Erhebungseinheit in Prozent

  1. Ziffer 3
    Beschäftigte:
    1. Litera a
      Name
    2. Litera b
      Geburtsjahr
    3. Litera c
      Geschlecht
    4. Litera d
      akademischer Grad und Studienrichtung; Ausbildung, Fachrichtung
    5. Litera e
      Beschäftigungsdauer und -ausmaß
    6. Litera f
      durchschnittliche Gesamtarbeitszeit in Wochenstunden, aufgeteilt nach Tätigkeitskategorien (Verwaltung, Forschung und Entwicklung, sonstige Tätigkeiten)
    7. Litera g
      Bruttojahresgehalts- bzw. -lohnsumme
    8. Litera h
      Dienst- bzw. Arbeitgeberbeiträge für das gesamte Personal bzw. für die Summe der Beschäftigtenkategorien der Erhebungseinheit
    9. Litera i
      sonstiger Personalaufwand, insbesondere freiwillige Sozialleistungen, für das gesamte Personal der Erhebungseinheit
    Im Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste sind zusätzlich folgende Merkmale zu erheben:
    1. Litera k
      dienstrechtliche Stellung
    2. Litera l
      zu wem das Dienst- bzw. Angestelltenverhältnis besteht (Bund, Land, sonstiges)
    3. Litera m
      Refundierung von Personalausgaben
    4. Litera n
      Gesamtarbeitszeit: Unterscheidung zwischen Normarbeitszeit und Überstunden
    5. Litera o
      Zusätzliche Tätigkeitskategorie: Lehre und Ausbildung

  1. Ziffer 4
    Gesamte laufende Sachausgaben, gegliedert nach Tätigkeitskategorien (Verwaltung, Forschung und Entwicklung, sonstige Tätigkeiten)
    Im Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste sind voneinander getrennt folgende Merkmale zu erheben:
    1. Litera a
      Gesamte über die Quästur verrechnete laufende Sachausgaben, gegliedert nach Tätigkeitskategorien (Verwaltung, Lehre und Ausbildung, Forschung und Entwicklung, sonstige Tätigkeiten)
    2. Litera b
      Gesamte sonstige nicht über die Quästur verrechnete laufende Sachausgaben für F&E (einschließlich der im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit getätigten)

  1. Ziffer 5
    Gesamte Investitionsausgaben, gegliedert nach:
    1. Litera a
      Investitionsarten (Ausrüstungsinvestitionen, Bauinvestitionen, Erwerb von Liegenschaften)
    2. Litera b
      Tätigkeitskategorien (Verwaltung, Forschung und Entwicklung, sonstige Tätigkeiten)
    Im Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste sind voneinander getrennt folgende Merkmale zu erheben:
    1. Litera c
      Gesamte über die Quästur verrechnete Investitionsausgaben, gegliedert nach Tätigkeitskategorien (Verwaltung, Lehre und Ausbildung, Forschung und Entwicklung, sonstige Tätigkeiten)
    2. Litera d
      Gesamte sonstige nicht über die Quästur verrechnete Investitionsausgaben für F&E (einschließlich der im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit getätigten)

  1. Ziffer 6
    Herkunft der finanziellen Mittel, die im Berichtsjahr insgesamt und für F&E (aus F&E-Aufträgen,
    aus Forschungsförderungsmitteln, sonstige Mittel) zur Verfügung standen; bei teilrechtsfähigen Einrichtungen einschließlich der Einnahmen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit, gegliedert nach finanzierenden Bereichen:
    1. Litera a
      eigene Mittel
    2. Litera b
      Unternehmenssektor
    3. Litera c
      öffentlicher Sektor (Bund, Länder, Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger, Forschungsförderungsfonds, Österreichische Akademie der Wissenschaften, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften und Stiftungen)
    4. Litera d
      Europäische Union
    5. Litera e
      privater gemeinnütziger Sektor
    6. Litera f
      internationale Organisationen
    7. Litera g
      Ausland

Im Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste ist die Herkunft der im Berichtsjahr für F&E ausgegebenen und nicht über die Quästur verrechneten Mittel (einschließlich der Einnahmen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit), gegliedert nach:
  1. Litera i
    finanzierenden Bereichen
    1. Sub-Litera, i, i
      der Verwendung der Mittel für: Personalausgaben, laufende Sachausgaben, Investitionsausgaben

gesondert auszuweisen.

Schlagworte

Vorname, Beschäftigungsausmaß, Bruttojahresgehaltssumme,
Bruttojahreslohnsumme, Dienstgeberbeitrag, Dienstverhältnis

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Gesetzesnummer

20000087

Dokumentnummer

NOR40000778