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Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Paraguay)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2000 — BGBl. III Nr. 226/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.2000 BGBl. III Nr. 226/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Paraguay)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 226 aus 1999,

Typ

Vertrag – Paraguay

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK PARAGUAY ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. III Nr. 226/1999 (NR: GP XVIII RV 1236 AB 1518 S. 155. BR: AB 4761 S. 581.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1999 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK PARAGUAY, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vetragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 11, Absatz 2 und Absatz 3,

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2015

Gesetzesnummer

20000138

Dokumentnummer

NOR30000166