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Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)

Gliederung Fassung vom 01.01.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Gefahrenraum
2. AbschnittVerkehrswege und Arbeitsplätze im Bereich von Gleisen
  1. § 3Verkehrswege
  2. § 4Verkehrswege für Schienenfahrzeuge
  3. § 5Sicherheitsraum
  4. § 6Seitlicher Sicherheitsabstand
  5. § 7Bedienungsraum
  6. § 8Sonderbestimmungen für Tunnel
  7. § 9Gleisenden
  8. § 10Laderampen
  9. § 11Beleuchtungseinrichtungen
  10. § 12Kreuzungen mit anderen schienengebundenen Transporteinrichtungen
3. AbschnittArbeitsvorgänge
  1. § 13Betriebsanweisungen
  2. § 14Allgemeine Bestimmungen über das Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen
  3. § 15Bewegen von Schienenfahrzeugen
  4. § 16Kuppeln
  5. § 17Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrt
  6. § 18Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen
  7. § 19Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen
  8. § 20Benutzung von Drehscheiben und Schiebebühnen
  9. § 21Bewachung von schienengleichen Eisenbahnübergängen
  10. § 22Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
  11. § 23Ausrüstung mit Arbeitsmitteln
  12. § 24Einsatz von Arbeitnehmern
4. AbschnittZusatzbestimmungen für Bauarbeiten
  1. § 25Betriebsanweisungen für Bauarbeiten
  2. § 26Sicherungsmaßnahmen
  3. § 27Einsatz der Sicherungsaufsicht
  4. § 28Aufgaben der Sicherungsaufsicht
  5. § 29Einsatz von Sicherungsposten
  6. § 30Aufgaben der Sicherungsposten
  7. § 31Ausrüstung der Sicherungsposten
  8. § 32Vorbereitung der Bauarbeiten
  9. § 33Verhalten bei Bauarbeiten
  10. § 34Lagerung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
  11. § 35Arbeiten an Weichen
  12. § 36Arbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen
5. AbschnittSchlußbestimmungen
  1. § 37Übergangsbestimmungen
  2. § 38Inkrafttreten