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Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)

Gliederung Fassung vom 01.01.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Gefahrenraum
2. AbschnittVerkehrswege und Arbeitsplätze im Bereich von Gleisen
  1. § 3Verkehrswege
  2. § 4Verkehrswege für Schienenfahrzeuge
  3. § 5Sicherheitsraum
  4. § 6Seitlicher Sicherheitsabstand
  5. § 7Bedienungsraum
  6. § 8Sonderbestimmungen für Tunnel
  7. § 9Gleisenden
  8. § 10Laderampen
  9. § 11Beleuchtungseinrichtungen
  10. § 12Kreuzungen mit anderen schienengebundenen Transporteinrichtungen
3. AbschnittArbeitsvorgänge
  1. § 13Betriebsanweisungen
  2. § 14Allgemeine Bestimmungen über das Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen
  3. § 15Bewegen von Schienenfahrzeugen
  4. § 16Kuppeln
  5. § 17Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrt
  6. § 18Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen
  7. § 19Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen
  8. § 20Benutzung von Drehscheiben und Schiebebühnen
  9. § 21Bewachung von schienengleichen Eisenbahnübergängen
  10. § 22Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
  11. § 23Ausrüstung mit Arbeitsmitteln
  12. § 24Einsatz von Arbeitnehmern
4. AbschnittZusatzbestimmungen für Bauarbeiten
  1. § 25Betriebsanweisungen für Bauarbeiten
  2. § 25aGrundsatzbestimmungen für Bauarbeiten
  3. § 26Sicherungsmaßnahmen
  4. § 26aSicherungsmaßnahmen im Tunnel
  5. § 26bSicherungsmaßnahmen für Dritte
  6. § 27Einsatz der Sicherungsaufsicht
  7. § 28Aufgaben der Sicherungsaufsicht
  8. § 29Einsatz von Sicherungsposten
  9. § 30Aufgaben der Sicherungsposten
  10. § 31Ausrüstung der Sicherungsposten
  11. § 32Vorbereitung der Bauarbeiten
  12. § 33Verhalten bei Bauarbeiten
  13. § 34Lagerung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
  14. § 35Arbeiten an Weichen
  15. § 36Arbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen
5. AbschnittKennzeichnung
  1. § 37Signale
  2. § 37aKennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen
6. AbschnittAllgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel
  1. § 38Abnahmeprüfung
  2. § 39Wiederkehrende Prüfung
  3. § 40Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  4. § 41Prüfung nach Aufstellung
  5. § 41aWartungsbücher, Prüfbefunde
  6. § 42Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
7. AbschnittBeschaffenheit von Arbeitsmitteln
  1. § 43Drehscheiben und Schiebebühnen
  2. § 44Seil- und Kettenzuganlagen
  3. § 45Hemmschuhe
  4. § 46Schienenfahrzeuge
  5. § 47Führerstände von Triebfahrzeugen und Steuerwagen
8. AbschnittNachweis der Fachkenntnisse
  1. § 48Beschäftigung der Arbeitnehmer mit Fachkenntnissen
  2. § 49Fachkenntnisausbildung
  3. § 50Ausbildungsteilnahme
  4. § 51Ermächtigung von Ausbildungseinrichtungen
9. AbschnittSchlußbestimmungen
  1. § 52Übergangsbestimmungen
  2. § 53Inkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 1 | SICHERUNGSPOSTEN
  2. Anl. 2Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 2 | SICHERUNGSAUFSICHT
  3. Anl. 3Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 3 | BETRIEBSLEITER