Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kraftstoffverordnung 1999
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 418/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 418 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Anhang VAnhang römisch fünf
Kraftstoffspezifikationen für Erdgas (CNG, Compressed Natural Gas):
(Anm.: Tabelle nicht darstellbar)Anmerkung, Tabelle nicht darstellbar)
(1)Absatz eins,Die Spezifikationen in Anhang V werden nach Vorliegen einer europäischen Standardisierung angepasst bzw. ergänzt.Die Spezifikationen in Anhang römisch fünf werden nach Vorliegen einer europäischen Standardisierung angepasst bzw. ergänzt.
(2)Absatz 2,Bei 1,01325 bar und 0 ºC.
Anmerkung
Tabelle nicht darstellbar und Grade nicht direkt darstellbar, es
wird auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS
verwiesen.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR40001717