Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung der Graphischen Sammlung Albertina
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 504/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 185/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 504 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Text
Sammlungskuratoren
§ 7. (1) Die von Kuratoren betreuten Sammlungsbereiche ergeben in ihrer Gesamtheit die Sammlungen der Albertina. Diese gliedern sich in:Paragraph 7, (1) Die von Kuratoren betreuten Sammlungsbereiche ergeben in ihrer Gesamtheit die Sammlungen der Albertina. Diese gliedern sich in:
Graphische Sammlung Albertina:
Italien 14. bis 18. Jahrhundert,
Deutschland und Niederlande 15. und 16. Jahrhundert,
Niederlande 17. bis 19. Jahrhundert,
Deutschland und Österreich 1600 bis 1800,
Deutschland 19. Jahrhundert,
Österreich 19. Jahrhundert,
Frankreich 16. bis 19. Jahrhundert,
England 18. und 19. Jahrhundert,
Moderne und zeitgenössische Kunst,
und Spezialsammlungen:
Klimt-, Kokoschka- und Schiele-Archiv,
Holzstöcke und Kupferplatten;
Architektursammlung Albertina:
Architektur 16. bis 19. Jahrhundert,
Pläne und Zeichnungen zur Wiener Hofburg (1716-1918),
Moderne und zeitgenössische Architektur,
Architekten-Skizzenbücher,
Fotosammlung Albertina:
Fotografie von den Anfängen bis 1945,
Zeitgenössische Fotografie,
Historische Apparate und Kamerasammlung.
(2)Absatz 2,Aufgaben der Sammlungskuratoren:
die wissenschaftliche Bearbeitung und Dokumentation der Sammlungsbereiche sowie deren Publikation und die laufende Ergänzung und Aktualisierung der Datenbank. Bei Genehmigung der Forschungsvorhaben bzw. der Projekte durch den Direktor stellt dieser die für die Durchführung notwendigen personellen, budgetären und Sachmittel bereit. Eine Unterstützung der einzelnen Projekte durch nationale und internationale Forschungsprogramme ist anzustreben;
die Vorlage von Vorschlägen für den Sammlungsausbau;
die Konzeption und Organisation von Ausstellungen. Diese sind das geeignete Medium, um die Objekte und die an ihnen gewonnenen Erkenntnisse, Einsichten und Fragen einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren;
die wissenschaftliche Betreuung des Studiensaals; deren Koordinierung erfolgt durch die Sammlungsdienste/Abteilung Studiensaal;
mit der Koordinierung der kuratorialen Aufgaben wird jeweils ein Chefkurator betraut, den der Direktor aus dem Kreis der jeweiligen Kuratoren der drei Sammlungen ernennt.
Schlagworte
Klimt-Archiv, Kokoschka-Archiv
Dokumentnummer
NOR40001822