Norm Museumsordnung des Österreichischen Museums für angewandte Kunst× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Museumsordnung des Österreichischen Museums für angewandte Kunst Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2000 — BGBl. II Nr. 506/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 04.01.200101.12.2009 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 396/2009 01.01.200103.01.2001 § → § — 01.01.200031.12.2000 BGBl. II Nr. 506/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2Leitlinien für die besondere Zweckbestimmung des MAK§ 3Aufgaben des Museums§ 4Organisation§ 5Organisationseinheiten§ 6Vollversammlung des MAKVerzeichnisse und Dokumentationen§ 7§ 8