Norm Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“× ▾ ‹›Gliederung Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ Fassungen (Gesetz) ab 01.02.2000 — BGBl. II Nr. 479/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.02.200031.01.2004 BGBl. II Nr. 479/1999 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.02.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4