Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kulturpflanzenflächenzahlungsverordnung 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 496/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 496 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 23Paragraph 23
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 23. (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung, BGBl. II Nr. 402/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 407/1999, außer Kraft.Paragraph 23, (1) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 1997,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 1999,, außer Kraft.
(2)Absatz 2,Die Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung, BGBl. II Nr. 402/1997, ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis einschließlich auf den Beihilfeantrag "Flächen" für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 beziehen.Die Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 1997,, ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis einschließlich auf den Beihilfeantrag "Flächen" für das Wirtschaftsjahr 1999 aus 2000, beziehen.
(3)Absatz 3,Für den Mehrfachantrag 2000/2001 können Flächentauschanträge berücksichtigt werden, die bis 31. Dezember 1999 bei der AMA eingelangt sind.Für den Mehrfachantrag 2000 aus 2001, können Flächentauschanträge berücksichtigt werden, die bis 31. Dezember 1999 bei der AMA eingelangt sind.
Schlagworte
Übergangsbestimmung
Dokumentnummer
NOR40002606