Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 7/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2000,
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel 7
Zusätze und Interpretationen/Forderungen
7.1 Der Inhalt dieser Vereinbarung kann einvernehmlich und auf Ersuchen jedes Teilnehmers jederzeit überarbeitet, neu verhandelt oder ergänzt werden.
7.2 Jegliche Differenzen hinsichtlich der Interpretation dieser Vereinbarung sind zwischen den Teilnehmern beizulegen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR40002844