Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des BMUJF für 2000 und 2001
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 37/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und
Familie für die Jahre 2000 und 2001
§ 1. (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bekennt sichParagraph eins, (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bekennt sich
zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um Chancengleichheit für Frauen und Männer zu gewährleisten;
Maßnahmen zur Frauenförderung in die Personalplanung und -entwicklung zu integrieren.
(2)Absatz 2,Maßnahmen zur Frauenförderung sind von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere den Führungskräften, zu unterstützen.
Schlagworte
Personalentwicklung
Dokumentnummer
NOR40003821