Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 40/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 57/2002).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).
Text
Verwendung im Prüfungsdienst
§ 3. Da die Kernaufgabe des Rechnungshofes die Prüfungstätigkeit bildet, wird im folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt. Paragraph 3, Da die Kernaufgabe des Rechnungshofes die Prüfungstätigkeit bildet, wird im folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.
Von 330 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 247 im Prüfungsdienst tätig; 53 Prüferinnen (21,46%) stehen 194 Prüfern (78,54%) gegenüber (Frauenförderungsplan 1998/99: 19,01% bzw. 80,99%).
Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, daß sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplanes 1994/95 nahezu verdoppelt hat.
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%-Anteil %-Anteil Summe
Frauenförde- Prüfe- an Summe Prüfer an Summe Prüfer/-
rungsplan rinnen Prüfer/- Prüfer/- innen
innen innen
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1994/95 28 11,48 216 88,52 244
1996/97 35 14,71 203 85,29 238
1998/99 46 19,01 196 80,99 242
2000/01 53 21,46 194 78,54 247
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Von den 113 im Rechnungshof beschäftigten Frauen sind 46,90% im Prüfungsdienst tätig, von den 217 im Rechnungshof beschäftigten Männern hingegen 89,40% (Frauenförderungsplan 1998/99: 43,40% bzw. 91,16%).