Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 40/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 57/2002).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).
Text
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung
des Frauenanteils
§ 4. Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar: Paragraph 4, Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
(1)Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
Sektionsleitung: fünf Männer;
Sektionsleitungstellvertretung: vier Männer; einer unbesetzt;
Abteilungsleitung (ohne Sektionsleitungstellvertretung):
34 Männer, zwei Frauen; einer unbesetzt;
Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: 67 Männer, elf Frauen; zwei unbesetzt.
Insgesamt bestehen somit 123 besetzte (und vier unbesetzte) Funktionen; hievon 13 mit Frauen besetzt, dies sind 10,57% (Frauenförderungsplan 1998/99: 9,24%).
(2)Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
Leitung der Bibliothek: eine Frau;
Leitung der Wirtschaftsstelle: eine Frau.
Insgesamt bestehen somit zwei Funktionen; beide werden von Frauen ausgeübt, dies sind 100% (Frauenförderungsplan 1998/99: 100%).
(3)Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: eine Frau;
Leitung der Ministerialkanzleidirektion: ein Mann;
Leitung der Präsidialkanzlei und gleichzeitig Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: eine Frau;
Leitung der allgemeinen Kanzlei: ein Mann;
Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
fünf Frauen.
Insgesamt bestehen somit neun Funktionen; hievon sind sieben mit Frauen besetzt, dies sind 77,78% (Frauenförderungsplan 1998/99; 77,78%).