Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
09.02.2000 bis 08.02.2002 — BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 309.02.200008.02.2002 BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

09.02.2000BGBl. II Nr. 40/2000

Außerkrafttretensdatum

08.02.2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).

Text

Verwendung im Prüfungsdienst

Paragraph 3, Da die Kernaufgabe des Rechnungshofes die Prüfungstätigkeit bildet, wird im folgenden der Anteil der Frauen im Prüfungsdienst gesondert dargestellt.

Von 330 im Rechnungshof beschäftigten Bediensteten sind 247 im Prüfungsdienst tätig; 53 Prüferinnen (21,46%) stehen 194 Prüfern (78,54%) gegenüber (Frauenförderungsplan 1998/99: 19,01% bzw. 80,99%).

Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Frauenquote im Prüfungsdienst, wobei insbesondere auf die stete Erhöhung des Frauenanteils und darauf hinzuweisen ist, daß sich die Frauenquote im Prüfungsdienst seit der Vorlage des Frauenförderungsplanes 1994/95 nahezu verdoppelt hat.

____________________________________________________________________

                          %-Anteil            %-Anteil    Summe

  Frauenförde-   Prüfe-   an Summe   Prüfer   an Summe   Prüfer/-

   rungsplan     rinnen   Prüfer/-            Prüfer/-    innen

                           innen               innen

____________________________________________________________________

1994/95          28      11,48        216      88,52        244

1996/97          35      14,71        203      85,29        238

1998/99          46      19,01        196      80,99        242

2000/01          53      21,46        194      78,54        247

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Von den 113 im Rechnungshof beschäftigten Frauen sind 46,90% im Prüfungsdienst tätig, von den 217 im Rechnungshof beschäftigten Männern hingegen 89,40% (Frauenförderungsplan 1998/99: 43,40% bzw. 91,16%).

Gesetzesnummer

20000379

Dokumentnummer

NOR40003867