Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
09.02.2000 bis 08.02.2002 — BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 409.02.200008.02.2002 BGBl. II Nr. 40/2000 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

09.02.2000BGBl. II Nr. 40/2000

Außerkrafttretensdatum

08.02.2002

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen

wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt

vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).

Text

Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung

des Frauenanteils

Paragraph 4, Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:

  1. Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
    • Strichaufzählung
      Sektionsleitung: fünf Männer;
    • Strichaufzählung
      Sektionsleitungstellvertretung: vier Männer; einer unbesetzt;
    • Strichaufzählung
      Abteilungsleitung (ohne Sektionsleitungstellvertretung):
      34 Männer, zwei Frauen; einer unbesetzt;
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: 67 Männer, elf Frauen; zwei unbesetzt.

Insgesamt bestehen somit 123 besetzte (und vier unbesetzte) Funktionen; hievon 13 mit Frauen besetzt, dies sind 10,57% (Frauenförderungsplan 1998/99: 9,24%).

  1. Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
    • Strichaufzählung
      Leitung der Bibliothek: eine Frau;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Wirtschaftsstelle: eine Frau.

Insgesamt bestehen somit zwei Funktionen; beide werden von Frauen ausgeübt, dies sind 100% (Frauenförderungsplan 1998/99: 100%).

  1. Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
    • Strichaufzählung
      Stellvertretung der Leitung der Wirtschaftsstelle: eine Frau;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Ministerialkanzleidirektion: ein Mann;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Präsidialkanzlei und gleichzeitig Stellvertretung der Ministerialkanzleidirektion: eine Frau;
    • Strichaufzählung
      Leitung der allgemeinen Kanzlei: ein Mann;
    • Strichaufzählung
      Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen:
      fünf Frauen.

Insgesamt bestehen somit neun Funktionen; hievon sind sieben mit Frauen besetzt, dies sind 77,78% (Frauenförderungsplan 1998/99; 77,78%).

Gesetzesnummer

20000379

Dokumentnummer

NOR40003868