Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 40/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 40 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt
(vgl. BGBl. II Nr. 57/2002).vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 2002,).
Text
Unterrepräsentation
§ 8. Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 und in allen Funktionen betreffend die Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß § 40 B-GBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Prüfungsdienst des Rechnungshofes zu gewinnen, zeigt sich jedoch am Ansteigen der Frauenquote. Paragraph 8, Frauen sind zwar im Rechnungshof in den Verwendungsgruppen A1 und A2 und in allen Funktionen betreffend die Verwendungsgruppen A1 und A2 gemäß Paragraph 40, B-GBG unterrepräsentiert, der Erfolg der Bemühungen, Frauen für den Prüfungsdienst des Rechnungshofes zu gewinnen, zeigt sich jedoch am Ansteigen der Frauenquote.
Dokumentnummer
NOR40003872