Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Erbschafts- und Schenkungssteuern (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 17/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2000,
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 13
INKRAFTTRETEN
1.Ziffer eins Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
2.Ziffer 2 Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden Anwendung auf Nachlässe von Personen, deren Tod an oder nach diesem Tag eingetreten ist und auf Schenkungen, die zu oder nach diesem Zeitpunkt erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2017
Dokumentnummer
NOR40004047