Das RIS führt für diesen Tag 2 Dokumente zu § 55.
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 70/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 55Paragraph 55
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Außerkrafttreten
§ 55.Paragraph 55,
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, BGBl. II Nr. 116/1998, einschließlich der einen Bestandteil der genannten Verordnung bildenden Anlagen A bis D tritt mit Ablauf des 31. März 2000 außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 1998,, einschließlich der einen Bestandteil der genannten Verordnung bildenden Anlagen A bis D tritt mit Ablauf des 31. März 2000 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015
Dokumentnummer
NOR40004422
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 70/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 36/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 36 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 55Paragraph 55
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften
§ 55.Paragraph 55,
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, BGBl. II Nr. 116/1998, einschließlich der einen Bestandteil der genannten Verordnung bildenden Anlagen A bis D tritt mit Ablauf des 31. März 2000 außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 1998,, einschließlich der einen Bestandteil der genannten Verordnung bildenden Anlagen A bis D tritt mit Ablauf des 31. März 2000 außer Kraft.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 58/2008
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017
Dokumentnummer
NOR40096609