Norm Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS× ▾ ‹›Gliederung Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS Fassungen (Gesetz) ab 01.04.2000 — BGBl. II Nr. 70/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.04.201631.08.2016 § → § BGBl. II Nr. 160/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 36/2017 23.06.201531.03.2016 § → § BGBl. II Nr. 160/2015 01.09.201222.06.2015 § → § BGBl. II Nr. 176/2012 31.05.201231.08.2012 § → § BGBl. II Nr. 176/2012 15.02.200830.05.2012 § → § BGBl. II Nr. 58/2008 14.02.200814.02.2008 § → § BGBl. II Nr. 58/2008 07.06.200613.02.2008 § → § BGBl. II Nr. 219/2006 12.02.200406.06.2006 § → § BGBl. II Nr. 76/2004 01.09.200011.02.2004 § → § — 01.04.200031.08.2000 BGBl. II Nr. 70/2000 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.08.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Umfang der abschließenden Prüfung§ 4Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete§ 5Jahres- bzw. Semesterprüfung§ 6Zusatzprüfung zur Reifeprüfung§ 7Prüfungstermine§ 8Allgemeine Bestimmungen über die Aufgabenstellungen§ 9Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der Klausurprüfung§ 10Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung§ 11Durchführung der abschließenden Prüfung2. TeilBesondere Bestimmungen1. AbschnittAbschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und | kunstgewerblichen Fachschulen§ 12Klausurprüfung§ 13Mündliche Prüfung2. Abschnitt§ 14Klausurprüfung§ 15Mündliche Prüfung3. AbschnittAbschlussprüfung an der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik§ 16Klausurprüfung§ 17Mündliche Prüfung4. AbschnittAbschlussprüfung an der Hotelfachschule§ 18Klausurprüfung§ 19Mündliche Prüfung5. AbschnittAbschlussprüfung an der Tourismusfachschule§ 20Klausurprüfung§ 21Mündliche Prüfung6. Abschnitt§ 22Klausurprüfung§ 23Mündliche Prüfung7. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik sowie an der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung§ 24Klausurprüfung§ 25Mündliche Prüfung8. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus§ 26Vorprüfung§ 27Klausurprüfung§ 28Mündliche Prüfung9. AbschnittDiplomprüfung an den technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Kollegs | (ausgenommen das Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik und das Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft)§ 29Klausurprüfung§ 30Mündliche Prüfung10. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik§ 31Klausurprüfung§ 32Mündliche Prüfung11. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft§ 33Klausurprüfung§ 34Mündliche Prüfung12. AbschnittAbschlussprüfung an der Handelsschule§ 35Klausurprüfung§ 36Mündliche Prüfung13. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie§ 37Klausurprüfung§ 38Mündliche Prüfung14. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg an Handelsakademien§ 39Klausurprüfung§ 40Mündliche Prüfung15. AbschnittAbschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe§ 41Klausurprüfung§ 42Mündliche Prüfung16. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe | (ausgenommen die Ausbildungszweige „Kultur- und Kongressmanagement“ und „Umwelt und Wirtschaft“)§ 43Vorprüfung§ 44Klausurprüfung§ 45Mündliche Prüfung18. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für§ 48Klausurprüfung§ 49Mündliche Prüfung20. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren land- und | forstwirtschaftlichen Lehranstalt§ 52Klausurprüfung§ 53Mündliche Prüfung3. TeilSchlussbestimmungen§ 54Inkrafttreten§ 55Außerkrafttreten§ 56ÜbergangsbestimmungAnlagenAnl. 1Fachliche Prüfungsgebiete, in denen mündliche Teilprüfungen