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Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.2016 — BGBl. II Nr. 160/2015
Gliederung Fassung vom 01.04.2016 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Umfang der abschließenden Prüfung
  4. § 4Umfang und Inhalt der Prüfungsgebiete
  5. § 5Modulprüfung gemäß § 36 SchUG-BKV
  6. § 6Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  7. § 7Prüfungstermine
  8. § 8Allgemeine Bestimmungen über die Aufgabenstellungen
  9. § 9Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der Klausurprüfung
  10. § 10Aufgabenstellungen für Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung
  11. § 11Durchführung der abschließenden Prüfung
2. TeilBesondere Bestimmungen
1. AbschnittAbschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen für Berufstätige | (ausgenommen die Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)
  1. § 12Klausurprüfung
  2. § 13Mündliche Prüfung
2. AbschnittAbschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige
  1. § 14Klausurprüfung
  2. § 15Mündliche Prüfung
6. AbschnittReife- und Diplomprüfung an den Höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten für Berufstätige | (ausgenommen die Höhere Lehranstalt für Mode, die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung und die Höhere Lehranstalt für Tourismus)
  1. § 22Klausurprüfung
  2. § 23Mündliche Prüfung
9. AbschnittDiplomprüfung an den technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Kollegs | (ausgenommen das Kolleg für Mode und das Kolleg für Tourismus) | (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
  1. § 29Klausurprüfung
  2. § 30Mündliche Prüfung
10. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg für Mode
  1. § 31Klausurprüfung
  2. § 32Mündliche Prüfung
11. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg für Tourismus
  1. § 33Klausurprüfung
  2. § 34Mündliche Prüfung
12. AbschnittAbschlussprüfung an der Handelsschule für Berufstätige
  1. § 35Klausurprüfung
  2. § 36Mündliche Prüfung
13. AbschnittReife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige
  1. § 37Klausurprüfung
  2. § 38Mündliche Prüfung
14. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg an Handelsakademien | (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)
  1. § 39Klausurprüfung
  2. § 40Mündliche Prüfung
19. AbschnittDiplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe
  1. § 50Klausurprüfung
  2. § 51Mündliche Prüfung
3. TeilSchlussbestimmungen
  1. § 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  2. § 55Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften