Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 2)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1982Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Artikel 6
Ist eine Sicherungsbeschlagnahme bewilligt oder durchgeführt oder ein Zwangvollstreckungsverfahren eingeleitet worden, so entsteht auf Grund dieses Protokolls dadurch kein dingliches Recht an dem Binnenschiff. Jedoch kann ein nach Eintragung der Beschlagnahme oder des Vollstreckungsverfahrens in das Register eingetragenes Recht demjenigen, der die Beschlagnahme beantragt hat, die Zwangsversteigerung betreibt oder das Binnenschiff in der Zwangsversteigerung ersteht, nicht entgegengehalten werden.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40005227