Rechtstracker.at

§ 6

Fassungen
20.01.2001 bis 30.09.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 620.01.200130.09.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 316/2010
§ 601.03.200019.01.2001 BGBl. II Nr. 93/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Futtermittelverordnung 2000

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

20.01.2001

Außerkrafttretensdatum

30.09.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 316/2010

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Bei Futtermittel-Ausgangserzeugnissen für Heimtiere, die direkt an Endverbraucher in Mengen bis zu 10 kg abgegeben werden, können die verpflichtenden Angaben gemäß Anlage 1 unterbleiben, sofern Verkäufer und Endverbraucher ihren Sitz oder Wohnsitz im Inland haben.
  2. Absatz 2,Bei Fertigpackungen von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen für Heimtiere kann abweichend von Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, die Stückzahl angegeben werden, wenn das Futtermittel entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung nach Stückzahl gehandelt wird.
  3. Absatz 3,Bei Nebenprodukten pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die bei einem Verarbeitungsprozeß anfallen, können die verpflichtenden Angaben gemäß Anlage 1 und die Mengenangabe (Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 2 und 3) entfallen, sofern der Wassergehalt mehr als 50% beträgt.
  4. Absatz 4,Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die aus Betrieben stammen, die gemäß Richtlinie 90/667/EWG zugelassen sind, sind derart zu kennzeichnen, dass die Herkunft des Futtermittels rückverfolgt werden kann. Insbesondere sind folgende Angaben zu machen:
    1. Ziffer eins
      Name oder Firma und Anschrift des Herstellungsbetriebes;
    2. Ziffer 2
      Zulassungs-Kennnummer;
    3. Ziffer 3
      Referenznummer der Partie.

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010

Gesetzesnummer

20000483

Dokumentnummer

NOR40016216