Norm Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr Fassungen (Gesetz) ab 13.05.2000 — BGBl. II Nr. 138/2000 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 13.05.200030.09.2000 BGBl. II Nr. 138/2000 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.05.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3