Rechtstracker.at

Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1950 — BGBl. Nr. 279/1949 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.1950 BGBl. Nr. 279/1949 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.01.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§