Norm Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1950 — BGBl. Nr. 279/1949 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1950 BGBl. Nr. 279/1949 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1