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Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz

Fassungen (Gesetz)
ab 30.03.1950 — BGBl. Nr. 72/1950 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute30.03.1950 BGBl. Nr. 72/1950 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 30.03.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§