Norm Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 30.03.1950 — BGBl. Nr. 72/1950 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.03.1950 BGBl. Nr. 72/1950 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.03.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1