(1)Absatz eins,Die Auszahlung der Leistung hat zur Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger eine Erklärung abgibt, mit Erhalt einer Leistung nach diesem Bundesgesetz auf die Geltendmachung von Forderungen für Sklaven- und Zwangsarbeit gegen die Republik Österreich oder österreichische Unternehmen unwiderruflich zu verzichten. Der Fonds hat sicherzustellen, dass Sklaven- und Zwangsarbeiter, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 oder Z 1 Leistung aus der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ der Bundesrepublik Deutschland erhalten, auch den unwiderruflichen Verzicht auf die Geltendmachung von Forderungen für Sklaven- und Zwangsarbeit gegenüber der Republik Österreich und österreichischen Unternehmen abgeben. Umgekehrt haben die Sklaven- und Zwangsarbeiter, die im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 oder Z 1 Leistung auf Grund dieses Bundesgesetzes erhalten, in ihrer Erklärung gegenüber dem Fonds auch auf die Geltendmachung von Forderungen für Sklaven- und Zwangsarbeit gegen die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen unwiderruflich zu verzichten.Die Auszahlung der Leistung hat zur Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger eine Erklärung abgibt, mit Erhalt einer Leistung nach diesem Bundesgesetz auf die Geltendmachung von Forderungen für Sklaven- und Zwangsarbeit gegen die Republik Österreich oder österreichische Unternehmen unwiderruflich zu verzichten. Der Fonds hat sicherzustellen, dass Sklaven- und Zwangsarbeiter, die im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, oder Ziffer eins, Leistung aus der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ der Bundesrepublik Deutschland erhalten, auch den unwiderruflichen Verzicht auf die Geltendmachung von Forderungen für Sklaven- und Zwangsarbeit gegenüber der Republik Österreich und österreichischen Unternehmen abgeben. Umgekehrt haben die Sklaven- und Zwangsarbeiter, die im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, oder Ziffer eins, Leistung auf Grund dieses Bundesgesetzes erhalten, in ihrer Erklärung gegenüber dem Fonds auch auf die Geltendmachung von Forderungen für Sklaven- und Zwangsarbeit gegen die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen unwiderruflich zu verzichten.