Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 279/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/05 Verbrauchsteuern; 32/06 Verkehrsteuern; 92 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Text
§ 3.Paragraph 3,
Bei der Anrechnung der zeitabhängigen Maut nach dem BStFG 1996 auf die in Euro selbst berechnete Straßenbenützungsabgabe sind die entsprechenden Mautbeträge ebenfalls in Euro umzurechnen und auf drei Dezimalstellen auf- und abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Dokumentnummer
NOR40011089