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§ 3

Fassungen
ab 01.09.2000 — BGBl. II Nr. 279/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 3 heute01.09.2000 BGBl. II Nr. 279/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2000BGBl. II Nr. 279/2000

Außerkrafttretensdatum

Index

32/05 Verbrauchsteuern; 32/06 Verkehrsteuern; 92 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,

Text

Paragraph 3,

Bei der Anrechnung der zeitabhängigen Maut nach dem BStFG 1996 auf die in Euro selbst berechnete Straßenbenützungsabgabe sind die entsprechenden Mautbeträge ebenfalls in Euro umzurechnen und auf drei Dezimalstellen auf- und abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20000871

Dokumentnummer

NOR40011089