Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 279/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
32/05 Verbrauchsteuern; 32/06 Verkehrsteuern; 92 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Text
§ 4.Paragraph 4,
Der in Euro selbst berechnete Abgabenbetrag oder die Summe der selbst berechneten Abgabenbeträge ist auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Dokumentnummer
NOR40011090