Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen sowie Wirbelsäule (ausgenommen Schwanzwirbel) einschließlich Rückenmark und Spinalganglien von über zwölf Monate alten Rindern, ausgenommen die Wirbelsäule (einschließlich Spinalganglien) solcher Tiere, die aus Staaten stammen, welche eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Entsorgung als SRM gemäß Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien vom 22. Mai 2001, Nr. 999/2001 (ABl. Nr. L 147 vom 31. Mai 2001), in Anspruch nehmen und die den darin genannten Bestimmungen entsprechen; weiters die Eingeweide von Duodenum bis Rectum, einschließlich Gekröse, von Rindern aller Altersklassen,Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen sowie Wirbelsäule (ausgenommen Schwanzwirbel) einschließlich Rückenmark und Spinalganglien von über zwölf Monate alten Rindern, ausgenommen die Wirbelsäule (einschließlich Spinalganglien) solcher Tiere, die aus Staaten stammen, welche eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Entsorgung als SRM gemäß Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien vom 22. Mai 2001, Nr. 999 aus 2001, (ABl. Nr. L 147 vom 31. Mai 2001), in Anspruch nehmen und die den darin genannten Bestimmungen entsprechen; weiters die Eingeweide von Duodenum bis Rectum, einschließlich Gekröse, von Rindern aller Altersklassen,