Norm Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache× ▾ ‹›Gliederung Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache Kundmachung BGBl. II Nr. 337/2000 · 13.10.2000▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 337/2000 13.10.2000 337. Verordnung: Zulassungserfordernisse zur Grundausbildung für die Verwendungsgruppen E1 und W1 im Bereich der Justizwache Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2