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Anl. 2

Fassungen
ab 01.01.2001 — BGBl. III Nr. 201/2000 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.01.2001 BGBl. III Nr. 201/2000 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Nuklearinformationsabkommen Österreich - Schweiz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2000,

Typ

Vertrag – Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2001BGBl. III Nr. 201/2000

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Text

Gemeinsame Erklärung, abgegeben anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
(„Nuklearinformationsabkommen“ Österreich – Schweiz)

Anläßlich des Abschlusses des Nuklearinformationsabkommens hat der Vertreter des Schweizerischen Bundesrates dem Vertreter der Regierung der Republik Österreich den in der Anlage abgedruckten Text des Bundesamtes für Energie, der die schweizerische Praxis in der Frage der Parteistellung und Einsprachelegitimation von Personen in atomrechtlichen Verfahren darstellt, übergeben.

Im Lichte des Wunsches, die gutnachbarlichen Beziehungen weiterzuentwickeln, gehen beide Vertragsparteien davon aus, daß der Schweizerische Bundesrat die Regierung der Republik Österreich über jede Änderung der in der Anlage dargestellten Praxis informieren wird.

Bern, am 19. März 1999

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2015

Gesetzesnummer

20001014

Dokumentnummer

NOR40012953