Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ordentliche Volkszählung 2001 - Drucksorten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 385/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
46/02 Sonstiges Statistik
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bei der am 15. Mai 2001 stattfindenden Ordentlichen Volkszählung sind Drucksorten mit nachstehender Bezeichnung zu verwenden:
Anlage 1: Zählungsliste für einen Haushalt
Anlage 2: Personenblatt
Anlage 2.1: Erläuterungen zum Personenblatt
Anlage 3: Umschlagbogen für eine Gemeinschaftsunterkunft
Anlage 3.1: Namensliste zur Gemeinschaftsunterkunft
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016
Dokumentnummer
NOR40013173