Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Marktpreises für Stromlieferungen von Netzbetreibern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 429/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 429 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
56/01 Verstaatlichung
Text
§ 3. In den, im § 2 enthaltenen Preisansätzen sind keine Kosten enthalten, die sich auf Systemnutzungstarife beziehen. Diese Kosten werden mit 22% des Verbundtarifes XVII bestimmt. Paragraph 3, In den, im Paragraph 2, enthaltenen Preisansätzen sind keine Kosten enthalten, die sich auf Systemnutzungstarife beziehen. Diese Kosten werden mit 22% des Verbundtarifes römisch siebzehn bestimmt.
Dokumentnummer
NOR40014951