Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 214/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 10
Schwierigkeiten bei der Anwendung
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung des vorliegenden Abkommens ergeben und nicht in Anwendung von Art. 9 gelöst werden können, werden von den beiden Staaten auf diplomatischem Weg geregelt.Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung des vorliegenden Abkommens ergeben und nicht in Anwendung von Artikel 9, gelöst werden können, werden von den beiden Staaten auf diplomatischem Weg geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014
Dokumentnummer
NOR40015047