Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 214/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 214 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 5
Bescheinigung des militärischen Status
Der Doppelbürger, der sich auf die Art. 3 oder 4 berufen kann, hat gegenüber dem Staat, in dem er nicht zur Dienstleistung herangezogen wird, auf dessen Verlangen seinen militärischen Status durch Vorlage einer Bescheinigung, die dem Muster C im Anhang zum vorliegenden Abkommen entspricht, nachzuweisen.Der Doppelbürger, der sich auf die Artikel 3, oder 4 berufen kann, hat gegenüber dem Staat, in dem er nicht zur Dienstleistung herangezogen wird, auf dessen Verlangen seinen militärischen Status durch Vorlage einer Bescheinigung, die dem Muster C im Anhang zum vorliegenden Abkommen entspricht, nachzuweisen.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014
Dokumentnummer
NOR40015042