Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BSE-Krise - Gewährung von Zuschüssen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 60/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6,
Text
§ 4. Von der Bemessungsgrundlage sind alle finanziellen Unterstützungen und Beiträge, die von dritter Seite gewährt werden, und Erlöse in Abzug zu bringen. Paragraph 4, Von der Bemessungsgrundlage sind alle finanziellen Unterstützungen und Beiträge, die von dritter Seite gewährt werden, und Erlöse in Abzug zu bringen.
Dokumentnummer
NOR40016295