Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BSE-Krise - Gewährung von Zuschüssen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 60/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 6.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 6,
Text
§ 7. Betroffene, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und auf deren Umsätze § 22 des Umsatzsteuergesetzes 1994 Anwendung findet, gebührt die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder exklusive der Umsatzsteuer. Paragraph 7, Betroffene, die vorsteuerabzugsberechtigt sind und auf deren Umsätze Paragraph 22, des Umsatzsteuergesetzes 1994 Anwendung findet, gebührt die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder exklusive der Umsatzsteuer.
Dokumentnummer
NOR40016298