Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Anras, Abfaltersbach und Strassen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Anras, Abfaltersbach und Strassen Kundmachung BGBl. II Nr. 71/2001 · 02.02.2001▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 71/2001 02.02.2001 71. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinden Anras, Abfaltersbach und Strassen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1