Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Weisskirchen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Weisskirchen Kundmachung BGBl. II Nr. 73/2001 · 06.02.2001▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 73/2001 06.02.2001 73. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Weisskirchen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1