Norm Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen× ▾ ‹›Gliederung Berücksichtigung von inländischen Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen Fassungen (Gesetz) ab 01.03.2001 — BGBl. II Nr. 97/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.03.2001 BGBl. II Nr. 97/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.03.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3