Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
21.11.2000
Unterzeichnungsdatum
12.09.1996
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 43/2001
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 1. April 1999 bzw. 21. November 2000 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 17 mit 21. November 2000 in Kraft getreten.Die Notifikationen gemäß Artikel 17, des Abkommens wurden am 1. April 1999 bzw. 21. November 2000 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17, mit 21. November 2000 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
im Bestreben die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit schafft,
unter Bedachtnahme auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten sowie die diesbezüglichen (Zusatz)Protokolle,
ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Dokumentnummer
NOR30001294