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Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)

Fassungen (Gesetz)
ab 21.11.2000 — BGBl. III Nr. 43/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute21.11.2000 BGBl. III Nr. 43/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Ägypten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2001,

Typ

Vertrag – Ägypten

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

21.11.2000

Unterzeichnungsdatum

12.09.1996

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit

StF: BGBl. III Nr. 43/2001

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 17, des Abkommens wurden am 1. April 1999 bzw. 21. November 2000 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 17, mit 21. November 2000 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,

  • Strichaufzählung
    im Bestreben die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit schafft,
  • Strichaufzählung
    unter Bedachtnahme auf das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten sowie die diesbezüglichen (Zusatz)Protokolle,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

20001207

Dokumentnummer

NOR30001294