Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusammenarbeit bei den freiwilligen Leistungen an ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeiter (Belarus)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 44/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 8
Anträge früherer sowjetischer oder heutiger belarussischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
Dieses Abkommen berührt nicht die Möglichkeit früherer sowjetischer und belarussischer oder heutiger belarussischer Staatsbürger, die nicht unter dieses Abkommen fallen, Anträge direkt an den Fonds zu richten.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2016
Dokumentnummer
NOR40016884