Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Honduras)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 83/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 1
(1)Absatz eins,Staatsangehörige der Republik Honduras, die Inhaber eines gültigen gewöhnlichen Reisepasses, eines Diplomatenpasses, eines Dienstpasses oder eines Spezialpasses sind, können visumfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise aufhalten.
(2)Absatz 2,Die Fristen gemäß Absatz 1 werden ab dem Tag der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet eines Staates, der das Übereinkommen vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen *) in Kraft gesetzt hat, an gerechnet.
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*) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 90/1997*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2014
Dokumentnummer
NOR40018271