Norm Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr× ▾ ‹›Gliederung Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr Fassungen (Gesetz) ab 30.06.2001 — BGBl. II Nr. 233/2001 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 30.06.200130.09.2001 BGBl. II Nr. 233/2001 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.06.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3