Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufhebung des Sichtvermerkszwanges (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 223/1959Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1959,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 6
Durch dieses Abkommen wird der Punkt 2 des am 1. Dezember 1956 in Kraft gesetzten Abkommens zwischen der Spanischen Regierung und der Österreichischen Bundesregierung, welcher das Erfordernis eines Sichtvermerkes für Offizialpässe (Dienstpässe) aufstellt, außer Kraft gesetzt. Die übrigen Bestimmungen des genannten Abkommens, welche auf die Abschaffung des Sichtvermerkes in den Diplomatenpässen Bezug haben, bleiben in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR40019128