Norm Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann× ▾ ‹›Gliederung Festlegung von Staaten und Gebieten, deren Angehörigen der an Universitäten entrichtete Studienbeitrag rückerstattet werden kann Fassungen (Gesetz) ab 07.08.2002▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 07.08.200227.01.2004 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 55/2004 01.10.200106.08.2002 BGBl. II Nr. 281/2001 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 07.08.2002 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5AnlagenAnl. 1Anl. 2