Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Währungsangaben im Zusammenhang mit der Währungsumstellung von
Schilling auf Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 283/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht, 55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. § 5, BGBl. II Nr. 283/2001, iVm § 4, Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2001,, in Verbindung mit Paragraph 4,,
BGBl. I Nr. 110/1999.Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 1999,.
Text
Kataloge
§ 1. Im Fall von Preisangaben in Supplement-Katalogen mit einer Seitenanzahl von mindestens 40 Seiten können Unternehmer der Verpflichtung gemäß § 6 EWAG auch durch die für Kataloge in § 9 EWAG vorgesehene Art der doppelten Währungsangabe entsprechen. Paragraph eins, Im Fall von Preisangaben in Supplement-Katalogen mit einer Seitenanzahl von mindestens 40 Seiten können Unternehmer der Verpflichtung gemäß Paragraph 6, EWAG auch durch die für Kataloge in Paragraph 9, EWAG vorgesehene Art der doppelten Währungsangabe entsprechen.
Dokumentnummer
NOR40021184