Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Währungsangaben im Zusammenhang mit der Währungsumstellung von
Schilling auf Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 283/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht, 55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. § 5, BGBl. II Nr. 283/2001, iVm § 4, Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 5,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2001,, in Verbindung mit Paragraph 4,,
BGBl. I Nr. 110/1999.Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 110 aus 1999,.
Text
Quittungen von Waren- und Dienstleistungsautomaten
§ 3. Sofern die doppelte Währungsangabe auf Quittungen, die von Waren- und Dienstleistungsautomaten ausgestellt werden, technisch nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, wird der Verpflichtung zur doppelten Währungsangabe gemäß § 5 Abs. 1 lit. a EWAG auch durch die für Waren- und Dienstleistungsautomaten in § 13 EWAG vorgesehene Art der doppelten Währungsangabe entsprochen. Paragraph 3, Sofern die doppelte Währungsangabe auf Quittungen, die von Waren- und Dienstleistungsautomaten ausgestellt werden, technisch nicht oder nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, wird der Verpflichtung zur doppelten Währungsangabe gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Litera a, EWAG auch durch die für Waren- und Dienstleistungsautomaten in Paragraph 13, EWAG vorgesehene Art der doppelten Währungsangabe entsprochen.
Schlagworte
Warenautomaten
Dokumentnummer
NOR40021188