Rechtstracker.at

Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Usbekistan)

Fassungen (Gesetz)
ab 18.08.2001 — BGBl. III Nr. 167/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute18.08.2001 BGBl. III Nr. 167/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und Schutz von Investitionen (Usbekistan)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2001,

Typ

Vertrag – Usbekistan

Inkrafttretensdatum

18.08.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen

StF: BGBl. III Nr. 167/2001 (NR: GP XXI RV 299 AB 433 S. 55. BR: AB 6306 S. 672.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 31. Juli 2000 bzw. 19. Juni 2001; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz eins, mit 18. August 2001 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK USBEKISTAN, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2015

Gesetzesnummer

20001541

Dokumentnummer

NOR30001676