Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 170/2001Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 170 aus 2001,
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.06.2001
Unterzeichnungsdatum
21.08.1998
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA
StF: BGBl. III Nr. 170/2001
Ratifikationstext
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 15. März 2000 bzw. am 20. April 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Juni 2001 in Kraft getreten.Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 15. März 2000 bzw. am 20. April 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. Juni 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Bosnien und Herzegowina,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2019
Dokumentnummer
NOR30001680